Meine Immobilien-Gutachten beruhen immer
auf der Einschätzung von vielen unterschiedlichen Faktoren. Damit ich als Gutachter zu einem verlässlichen Ergebnis kommen kann, brauche ich verschiedene, wichtige Unterlagen, die der Eigentümer
zusammenstellen kann.
Nachstehend finden Sie
eine Auflistung aller notwendigen Daten:
- Grundbuchauszug: dieser ist bei dem zuständigen Grundbuchamt erhältlich. Der Grundbuchauszug
für das zu erstellende Gutachten sollte nicht älter als 3 Monate sein.
- Flurkarte: auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte. Diesen erhalten Sie vom
Kataster- oder Vermessungsamt.
- Baupläne/ Bauzeichnungen: Diese dient eventuell einer Berechnung zur Geschossfläche
oder Bruttogrundfläche
- Wohn- und Nutzflächenaufstellung: Diese Auflistung ist unverzichtbare Grundlage für die
Bewertung, da sich der Ertragswert im Wesentlichen aus der rentierlichen Fläche berechnet
- Mietverträge/ Pachtverträge: bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Verträge über
Miet- und Pachtverhältnisse benötigt
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Beim zuständigen Bauordnungsamt erhältlich.
- Auskunft aus der Denkmalliste: Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel
kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls Ihr Gebäude als Denkmal eingestuft
ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. die
Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.
- Bei Eigentumswohnungen und Teileigentum: ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung
sowie ggf. des Aufteilungsplans und der Gemeinschaftsordnung, sowie die Einsicht der
Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten beiden Wirtschaftsjahre
erforderlich.
- Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten u.ä werden die zugrundeliegende Verträge und
Nachträge benötigt.
Ich als Gutachter kann mit einer geeigneten
Vollmacht einige Unterlagen selbst beschaffen. Optimal ist es, wenn mir diese Unterlagen einige Tage vor der Besichtigung Ihrer Immobilie vorliegen. Manche, zum Beispiel den Grundbuchauszug oder die
Flurkarte beschaffe ich auf Wunsch auch selbst. Zum Termin selbst sollten dann vor allem Belege über Modernisierungen und Renovierungen aus den vergangenen Jahren vorliegen, am besten die
Rechnungen