Ich schaffe Klarheit
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Checkliste für Immobilien-Gutachten

Immobilienbewertung: Diese Unterlagen brauche ich zur Erstellung meiner Gutachten

Meine Immobilien-Gutachten beruhen immer auf der Einschätzung von vielen unterschiedlichen Faktoren. Damit ich als Gutachter zu einem verlässlichen Ergebnis kommen kann, brauche ich verschiedene, wichtige Unterlagen, die der Eigentümer zusammenstellen kann.

 

Nachstehend finden  Sie  eine  Auflistung  aller  notwendigen  Daten:

  • Grundbuchauszug:  dieser  ist  bei  dem  zuständigen  Grundbuchamt  erhältlich.  Der Grundbuchauszug  für  das  zu  erstellende  Gutachten  sollte  nicht  älter  als  3  Monate  sein. 
  • Flurkarte:  auch  Lageplan  oder  Auszug  aus  der  Liegenschaftskarte.  Diesen  erhalten  Sie  vom Kataster-  oder  Vermessungsamt.
  • BaupläneBauzeichnungen:  Diese  dient  eventuell  einer  Berechnung  zur  Geschossfläche  oder Bruttogrundfläche
  • Wohn-  und  Nutzflächenaufstellung:  Diese  Auflistung  ist  unverzichtbare  Grundlage  für  die Bewertung,  da  sich  der  Ertragswert  im  Wesentlichen  aus  der  rentierlichen  Fläche  berechnet 
  • Mietverträge/  Pachtverträge:  bei  vermieteten  Objekten  werden  die  vollständigen  Verträge  über Miet-  und  Pachtverhältnisse  benötigt 
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Beim zuständigen Bauordnungsamt erhältlich.
  • Auskunft  aus  der  Denkmalliste:  Die  Untere  Denkmalschutzbehörde  informiert  in  der  Regel kostenlos  darüber,  ob  ein  Grundstück  denkmalrechtlichen  Vorschriften  unterliegt.  Falls  Ihr Gebäude  als  Denkmal  eingestuft  ist,  wird  eine  Kopie  des  Denkmalbescheids  und  der Begründung  benötigt.  In  historischen  Gebieten  ist  ggf.  die  Einstufung  des  Grundstücks  als Bodendenkmal  zu  prüfen.
  • Bei  Eigentumswohnungen  und  Teileigentum:  ist  die  Vorlage  der  vollständigen Teilungserklärung  sowie  ggf.  des  Aufteilungsplans  und  der  Gemeinschaftsordnung,  sowie  die Einsicht  der  Hausgeldabrechnungen  und  die  Protokolle  der  Eigentümerversammlungen  der letzten  beiden  Wirtschaftsjahre  erforderlich. 
  • Bei  Erbbaurechten,  Nießbrauch,  Wohnungsrechten,  Reallasten  u.ä  werden  die zugrundeliegende  Verträge  und  Nachträge  benötigt.

 

Ich als Gutachter kann mit einer geeigneten Vollmacht einige Unterlagen selbst beschaffen. Optimal ist es, wenn mir diese Unterlagen einige Tage vor der Besichtigung Ihrer Immobilie vorliegen. Manche, zum Beispiel den Grundbuchauszug oder die Flurkarte beschaffe ich auf Wunsch auch selbst. Zum Termin selbst sollten dann vor allem Belege über Modernisierungen und Renovierungen aus den vergangenen Jahren vorliegen, am besten die Rechnungen

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